Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Familienzentrum St. Cosmas und Damian Bödefeld
Headerimage Hochsauerland-Waldeck
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Masernimpfschutz

Nach § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist die Einrichtung seit 2020 verpflichtet, den Masernimpfstatus bei Neuaufnahme zu überprüfen. Wenn kein ausreichender Impfschutz vorgewiesen werden kann, muss entweder eine ärztliche Bescheinigung über eine Masernimmunität oder eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation vorgelegt werden. Ohne ausreichenden Masernimpfschutz oder die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kann das Kind nicht in die Einrichtung aufgenommen werden.