Katholische Kindertageseinrichtungen Hochsauerland-Waldeck gGmbh
Familienzentrum St. Cosmas und Damian Bödefeld
Headerimage Hochsauerland-Waldeck
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Aufnahmekriterien

  • Ab 2 Jahre:   Es besteht ein Rechtsanspruch nach § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem 1.8.2013 auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege.
  • Ab 3 Jahre:   Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung.

  • Kinder aus dem Einzugsgebiet werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder alleinerziehender berufstätiger/ auszubildender Mütter und Väter werden mit Vorrang aufgenommen.
  • Kinder berufstätiger Sorgeberechtigter (verheiratete und unverheiratet zusammenlebende Sorgeberechtigte) sollen nach Möglichkeit aufgenommen werden.
  • Kinder, deren Geschwister bereits die Kindertageseinrichtung besuchen, haben, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, Vorrang zum Besuch der Einrichtung.
  • Besondere soziale Gründe können bei der Aufnahme berücksichtigt werden.
  • Die Konfession des Kindes wird berücksichtigt, so dass wenn alle anderen Kriterien zutreffen, katholische Kinder bevorzugt aufgenommen werden.