Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Kräfte beginnt bei der Übergabe des Kindes am Morgen bzw. endet durch das Abholen des Kindes. Bei Veranstaltungen und Festen, an denen auch die Eltern teilnehmen, obliegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Gleiches gilt auch für Geschwisterkinder, die mit in die Einrichtung gebracht werden.